Update 18.04., 11:00

Ab Montag geht unsere neue Aufgabenplattform (Wolfhelm@home) online. Dort können sich die Schüler einloggen und ihre Aufgaben für die kommende/n Woche/n downloaden. Genauer Link und das Passwort wurden mit dem Newsletter verschickt (SWA 17-20). Darin sind weitere Details zu den Aufgaben, Bewertungen und Abgabeterminen enthalten. Die Schüler sind dazu aufgefordert, sich regelmäßig auf der Homepage und bei Wolfhelm@home zu informieren, ob es Neuigkeiten bzw. neue Aufgaben gibt.

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Update, 16.4., 9:00

Zum Ende der Osterferien sind folgende Entscheidungen gefallen:

  • ab dem 23.04. werden die abiturrelevanten Q2-Kurse in der Schule auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet.
  • Für alle anderen Schüler beginnt der Unterricht frühestens ab dem 04.05.
  • Die Notfallbetreuung wird ausgeweitet.

Details folgen, sobald das Ministerium die angekündigten näheren
Informationen kundtut.
Wir werden zu Wochenbeginn die Q2 über die Fachintensivphase ab dem
nächsten Donnerstag informieren.

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Hinweis

Aufgrund von Arbeiten an der Homepage wurden heute fehlerhaft Newsletter versandt. Die entsprechenden Beiträge können ignoriert werden. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Dirk Bongartz

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Schulseelsorge – Telefonseelsorge

Das Corona – Virus stellt uns alle vor große Herausforderungen. Es ist eine Ausnahmesituation, wie sie die meisten von uns noch nicht erlebt haben.Es gibt Unsicherheiten, Befürchtungen, Ängste und auch die Situation in den Familien und Haushalten zu managen erfordert viel Engagement und Energie.Unsere Schulseelsorgerin Monika Sartingen – Ludwigs bietet in Verbindung mit die katholische Pfarrei St. Matthias Schwalmtal telefonische seelsorgliche Begleitung an.

Einfach mal reden, kann helfen. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.

Frau Sartingen-Ludwigs ist Montags – Freitags von 15.00 – 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 01779172176 zu erreichen.

In Notfällen ist ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin der Pfarrei St. Matthias unter folgender Nummer erreichbar: 0174 820 4349

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Update 26.03., 15:02

„…Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.
Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen…”
(Auszug aus dem neuen Erlass zu Mahnungen vom 25.03.)

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Update 24.03., 16:44

Liebe Eltern, um Ihnen den Überblick über die Aufgabenstellungen in den verschiedenen Klassen zu erleichtern, finden Sie unter dem nachfolgenden Link zu Ihrer Stufe die Aufgabenübersicht.

Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9

Die Details zu den jeweiligen Projekten und Aufgaben wurden bereits per Mail über die Pflegschaftsvorsitzenden verteilt. Sollte etwas fehlen, fragen Sie bitte bei den Klassenlehrern an. Fragen zu den Aufgaben richten Sie bitte an die Fachkollginnen/en.

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Update 23.03., 8:34

Ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Die Betreuungszeiten am Wochenende entsprechen den Unterrichtszeiten (8:00 – 15:00 Uhr).

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung bestand bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.03. wird diese Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben nun alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Sollten Sie den Betreuungsanspruch geltend machen wollen, nutzen Sie bitte das folgende Formular

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