Liebe Erziehungsberechtigten,
die Landesregierung hat die Berufe/Tätigkeiten, die Anspruch auf Notfallbetreuung haben, am 24. April erweitert. Ab dem 27. April haben auch Kinder einer alleinerziehenden Person, die einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich im Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet, Anspruch auf Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.