Wichtige Hinweise zur iPad-Bestellung ab Klasse 9

Im Nachfolgenden fassen wir wichtige Informationen zur Bestellung der iPads zusammen. Wir bitten um Beachtung!

Versicherung

Die Versicherung ist verpflichtend für über den Warenkorb bestellte Geräte. Sie bietet z. B. im Falle eines selbstverschuldeten Defekts die Möglichkeit, schnell und in der Regel kostenlos eine Reparatur bzw. ein Ersatzgerät zu bekommen.

Finanzierung

Die endgültige Finanzierungssumme wird Ihnen erst am Ende des Bestellvorgangs angezeigt. Sie können sich diese aber auch selbst vorab errechnen, indem Sie den Gesamtpreis durch die Anzahl der zu finanzierenden Monate teilen. Wenn Sie also z. B. ein iPad mit 64 GB und 3 Jahren Versicherung haben (z.B. Gesamtpreis 434 €), zahlen Sie pro Monat 434 €/36 Monate also 12,06€/Monat über 3 Jahre. Danach gehört das Gerät komplett Ihnen.

Eigene iPads

Sollten Sie bereits ein iPad besitzen, das das aktuelle iOS Betriebssystem enthält, müssen Sie kein neues iPad bestellen, sondern können Ihr Gerät bei uns abgeben, um es in das Schulnetzwerk zu integrieren: Dazu geben Sie das Gerät bitte innerhalb eines von uns festgesetzten Zeitraums in Raum 109 ab. Wir integrieren es dann in unser schulisches System und geben es zusammen mit den bestellten iPads wieder zurück. Bitte beachten Sie, dass dabei alle bereits vorhandenen Daten auf dem iPad gelöscht werden.

Bestellverfahren

Bestellungen beim schulischen Anbieter müssen innerhalb eines von uns mitgeteilten Zeitraums aufgegeben werden. Die Geräte werden danach gesammelt an das Gymnasium geliefert und zeitgleich an die Schüler ausgegeben. Das Gymnasium übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung.

Das Passwort für den Zugang zum Shop unseres Anbieters ändert sich jährlich und wird Ihnen rechtzeitig vor dem Bestellzeitraum mitgeteilt

FAQ

Q: Was ist genau mit der Einbindung in das Schulnetz gemeint ist?

A: Mit Einbindung ins Schulnetz ist gemeint, dass das Gerät in den Apple School Manager und das MDM (Mobile Device Management) der Gemeinde Schwalmtal eingebunden wird. Damit wird die App „Relution“ auf dem Gerät installiert. Diese dient als App-Store für die von der Schule angeschafften Apps.

Q: Wieso gehen alle bisherigen Inhalte der privaten iPads bei der Integration ins Schulsystem verloren?

A: Da wir allen Schülern die gleichen Apps zur Verfügung stellen wollen, damit im Unterricht alle Schüler diese nutzen können muss das Gerät bei unserem Apple School Manager und unserem MDM (Mobile Device Management) eingepflegt werden. Dadurch kann die Schule bei bezahlten und kostenlosen Apps allen Schülern Lizenzen zur Verfügung stellen. Somit kann jeder Schüler z.B. GoodNotes verwenden ohne es selber bezahlen zu müssen. Leider bedeutet das Einpflegen, dass das Gerät zurückgesetzt werden muss, damit die Profile installiert werden können. Dies ist nicht unüblich und wäre z.B. auch bei vielen anderen Betriebssystemen mit vergleichbaren Lösungen der Fall. Wenn Sie die Daten aber vor der Abgabe irgendwo abspeichern z.B. in einem Cloud-Speicher oder auf einem USB-Stick lassen sich bei vielen Apps diese Daten danach wieder einspielen.

Q: was bedeutet das für die zukünftige Verwaltung des iPads? Wer hat Adminrechte? Kann mein Kind im privaten Bereich selbstständig Apps laden und kaufen?

A: Das iPad ist komplett Ihr Gerät. Das Gymnasium kann keine Daten auf dem Gerät einsehen. Weder Dateien, noch Passwörter sind für uns einsehbar. Sie könne auf dem Gerät installieren was Sie möchten.

Entsprechend den Richtlinien werden lediglich einige Daten hinzugefügt. Es wird z.B. eine App namens „Relution“ geben über die Ihr Kind die von der Schule bereitgestellten Apps installieren kann. Quasi ein App-Store für Schul-Apps. Auch wird z.B. das W-LAN Passwort für das Schul-WLAN automatisch hinterlegt. Genau so wird es eine Pflicht geben das Tablet mit einem Code zum entsperren zu versehen. Auch wird geprüft, dass das Gerät keinen so genannten „Jailbreak“ installiert hat. Das war es aber auch schon. Ansonsten ist das Gerät außerhalb des Unterrichts vom Besitzer uneingeschränkt nutzbar.

Q: Wie wird zwischen Schul- und Privatmodus differenziert?

A: Das Gerät ist grundsätzlich frei benutzbar. Ähnlich wie die derzeitigen Taschenrechner, die in einen Klausurmodus versetzt werden können, der bestimmte Funktionen einschränkt, kann das iPad in einen Unterrichtsmodus versetzt werden. Dieser kann nur aktiviert werden, wenn das Gerät in unmittelbarer Nähe des Klassenraums ist. Wenn Ihr Kind, also z.B. krank zu Hause ist, wird das Gerät nicht in den Unterrichtsmodus versetzt.

Im Unterrichtsmodus kann die Lehrkraft z.B. nur bestimmte Apps für die Zeit des Unterrichts erlauben. Des weiteren Können die Geräte im Unterrichtsmodus für die Nutzung gesperrt werden. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass dies nicht unbedingt getan wird, sondern immer Situationsabhängig von der Lehrkraft entschieden wird. Wenn also von der Lehrkraft keine Einschränkungen gesetzt werden bleibt das iPad weiterhin genau so wie vorher nutzbar.

Sobald der Unterrichtsmodus beendet wird oder sich das Gerät weit genug vom Unterrichtsraum entfernt befindet ist das iPad wieder uneingeschränkt nutzbar.

Q: Mit welchen Apps wird gearbeitet bzw. mit welcher App sollen die SchülerInnen in Klasse 9 ihre Ordnerstruktur aufbauen?

A: Derzeit stehen ca. 150 Apps von Seiten der Schule zur Verfügung die von den Schülern kostenlos genutzt werden können. Darunter sind essentielle Programme, wie Office-Programme, der Adobe Reader, Wörterbücher oder z.B. auch GoodNotes. Aber auch spezifischere Programme wie z.B. BOB3 um im Informatikunterricht kleine Roboter zu programmieren, GeoGebra für den Mathematik-Unterricht, OnForm um Video-Analysen im Sport-Unterricht zu machen oder LucidSpark um gemeinsam Mindmaps zu erzeugen. Ähnlich wie bei den bisherigen Papier-Ordnern ist den Schülern selbst überlassen welche App oder welches System Ihnen am besten gefällt.

Q: Was passiert mit selbst angeschafften Apps?

A: Eigene angeschaffte Apps können wie gewohnt erneut über den AppStore installiert und genutzt werden.

Q: Wofür wird die Tastatur genutzt? Ist dies ggf. nur eine Arbeitserleichterung oder gibt es dort auch eine konzeptionelle Einbeziehung der Tastaturen in den Unterricht?

A: Eine Tastatur ist nicht verpflichtend. Derzeit gibt es meines Wissens nach keine konzeptionellen Einbeziehung der Tastatur in den Unterricht.